Transportvorschriften für LiFePo-Akkus
Betroffene FORSIS Produkte bzw. Baureihen:
- MOBILE IT – Mobile Arbeitsplätze
- MOBILE Baureihe – Staperterminal

Batteriegesetz – BattG
Nach dem Batteriegesetz (BattG) ist der Inverkehrbringer von Batterien verpflichtet, diese zurückzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
Dies beinhaltet nicht Transportweg und Verpackung – hier ist der Kunde mit verantwortlich.
Hier müssen Vorgaben im Bereich der Verpackung und der Transportsicherheit beachtet werden.
Verpackung von Akkueinheiten zur Rücksendung
Der Versand von Akku-Einheiten im Straßenverkehr unterliegt den Vorgaben und Richtlinien des ADR. Jedoch lässt der ADR Sonderregelungen zu.
Es wird im ADR zwischen Blei- und Lithium-Akkumulatoren unterschieden.
Verkehrsträger: Straße ADR
| Akku-Typ | Akku-Zustand | Kennzeichnung | Gefahrgutklasse | Verpackungsanweisung | Sondervorschrift ADR |
| Blei-Gel / auslaufsicher | Neu | nein | UN2800 | P003/PP16 | SV598 a. |
| Gebraucht | P801 | SV598 b. | |||
| Alt und vollständig entladen | P801 | ||||
| mechanisch beschädigt | Entsorgung vor Ort | kein Versand möglich | |||
| Lithium-Eisen-Ionen LiFePo | Neu | UN3480 /UN3481 in Ausrüstung | P903 VerpGr. II | Voraussetzung SV230 / UN38.3 + Prüfungsanforderung + Qualitätszusammenfassung | |
| Gebraucht | P903 VerpGr. II / Ladezustand unter 30% | ||||
| Alt | P903 VerpGr. II / entladen (5-10%) | SV377 + spezielle Kennzeichnung „Lithium-Batterie zur Entsorgung“ | |||
| Mechanisch beschädigt | UN840 | P908, P911 / Entsorgung nach BattG. | Versand nur in Spezialbehälter mit Kennzeichnung i.V.m. SV376 |
„Akku-Wechsel beim mobilen Arbeitsplatz
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